ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines

Nachfolgend finden Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für jede Bestellung/jeden Vertrag ab dem
01.01.2023.

2. Geltungsbereich

2.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge. Anwendung und auf Leistungen, wie sie auf der Website www.cashcowfarmers.de angeboten werden.

Vertragspartner bzw. Anbieter für den Besteller ist

Cash Cow Farmers Werbeagentur GmbH
Krayenkamp 10–11 20459 Hamburg

(eingetragen im Handelsregister unter der HR-Nr. 120671)

2.2 Die zwischen Cash Cow Farmers und des Bestellers getroffenen Vereinbarungen ergeben sich ausschließlich aus den folgenden AGB und Datenschutzbestimmungen sowie einer Auftragsbestätigung oder eines Vertrages.

2.3 Abweichende, widersprechende oder ergänzende AGB eines Bestellers finden keine Anwendung. Solche Bedingungen des Bestellers gelten also nur dann und insoweit, als Cash Cow Farmers ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Nebenabreden,
Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger
Vereinbarungen ist vorbehaltlich des Gegenbeweises ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere Bestätigung
wenigstens in Textform maßgebend.

2.4 Cash Cow Farmers ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern bzw. anzupassen, sofern die Änderungen unter Berücksichtigung ihrer Interessen für den Besteller zumutbar sind.

Die Zustimmung zur Änderung gilt bei Bestellern, die Unternehmer i.S.d. § 14 BGB oder eine juristische
Person des öffentlichen Rechts sind als erteilt, wenn solche Besteller der Änderung nicht umgehend nach
Zugang der neuen Fassung zumindest in Textform widersprechen.

2.5 Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, sofern er Unternehmer i.S.d. § 14 BGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Eine einmalige ausdrückliche Zustimmung zu entgegenstehenden Bedingungen solcher Besteller gilt dort nicht als neue Grundlage für zukünftige Geschäfte. Diese verlieren ihre Geltung auch dann nicht, wenn Cash Cow Farmers in Kenntnis entgegenstehender oder (von AGB) abweichender Bedingungen des Bestellers die Leistung ohne Vorbehalt ausführt.

Nebenabreden, die nicht Bestandteil des Vertrages sind, sind ausschließlich schriftlich, ob per
Briefpost oder auf elektronischem Wege per E-Mail zu vereinbaren. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich
nicht bindend.

3. Angebot

Die Angebote von Cash Cow Farmers verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Alle Preise verstehen
sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

4. Auftragserteilung

Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn der Auftragnehmer das von Cash Cow Farmers zugesendete Angebot unter Einhaltung der Angebotsgültigkeit in schriftlicher Form annimmt.

Im Rahmen des Auftrags besteht für Cash Cow Farmers grundsätzlich Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach dem Auftrag Änderungen, so hat er – sofern nicht anders vereinbart, die hierfür anfallenden Mehrkosten zu tragen. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Cash Cow Farmers eine angemessene Erhöhung des im Angebot festgelegten Entwicklungsaufwandes zu verlangen.

Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist Cash Cow Farmers berechtigt, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

5. Zahlungsbedingungen

Insofern mit dem Auftraggeber nicht anders vereinbart, sind alle von Cash Cow Farmers gestellten Rechnungen unter Einhaltung von einer Zahlungsfrist von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Überschreitung der Zahlungsfristen berechtigt Cash Cow Farmers zu Berechnung von Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens und die Beschreitung des Rechtsweges werden hierdurch nicht ausgeschlossen.

Sofern nicht anders vereinbart ist die vom Auftraggeber an Cash Cow Farmers zu zahlende Vergütung nach Abschluss des gegenwärtigen Projektes sowie nach Rechnungsstellung durch Cash Cow Farmers fällig. Dauert ein Projekt länger als einen Monat (30 Tage), ist Cash Cow Farmers berechtigt, die erbrachten Leistungen durch Nachweis der geleisteten Stunden in Rechnung zu stellen. Mit der jeweiligen Rechnungsstellung wird der Vergütungsanspruch von Cash Cow Farmers fällig.

Bei einem Auftragswert über 5.000 € werden 50 % der Gesamtsumme bei Auftragsfreigabe fällig. Der Restbetrag wird nach Projektabschluss unter Berücksichtigung zusätzlicher Kosten, die erst nach Auftragserteilung bekannt werden, in Rechnung gestellt. Cash Cow Farmers behält sich vor, Fremdkosten von Produktionen a conto in Rechnung zu stellen. Kosten für Mediabuchungen sind grundsätzlich im Voraus zu zahlen.

Sollten von Cash Cow Farmers für den Auftraggeber im Rahmen des gegenwertigen Auftrages Entwürfe, Konzepte und/oder sonstige Werke, wie zum Beispiel Websites (in Teilen als Programmcode oder komplett), Onlineshops, Applikationen für mobile Endgeräte, Skripte, Programme, Grafiken usw.) erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Cash Cow Farmers dazu berechtigt, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung einzufordern.

Der Auftraggeber verpflichtet sich bei Geltendmachung dieses Rechts auf Zahlung. Sollten aufgrund zeitlicher Vorgaben höhere Kosten bei den Fremdkosten wie z.B. Expresszuschläge entstehen, werden diese nach Projektabschluss in Rechnung gestellt.

Auf alle projektbezogenen externen Kosten wird eine Service-Pauschale von 10 % erhoben. Reisekosten und Spesen werden nach Beleg abgerechnet und orientieren sich an den üblichen gesetzlich festgelegten Vorgaben.
Die Kosten der Künstlersozialkasse für alle Arbeiten freiberuflicher kreativer Dienstleister werden nach aktuellem Beitragssatz in Rechnung gestellt.

6. Eigentum und Transport von Datenträgern und Dateien

Websites (in Teilen als Programmcode oder komplett), Onlineshops, Applikationen für mobile Endgeräte, Skripte, Programme, Grafiken usw.) und alle damit verbundenen Rechte bleiben Eigentum von Cash Cow Farmers.
Cash Cow Farmers ist nicht verpflichtet, offene Daten herauszugeben. Falls der Auftraggeber die Herausgabe wünscht, ist dieses schriftlich zu vereinbaren und nach Absprache gesondert zu vergüten.

Hat Cash Cow Farmers dem Auftraggeber Datenträger und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von Cash Cow Farmers verändert werden. Die Kosten des Transports von diesen, egal ob online und/oder offline, trägt der Auftraggeber. Mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet Cash Cow Farmers nicht für Mängel an Datenträgern und/oder Dateien. Die Haftung von Cash Cow Farmers ist ausgeschlossen bei Fehlern, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

7. Lieferzeit

Die Liefertermine werden von Cash Cow Farmers immer gesondert kalkuliert und sind individuell. Diese bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung und der Erstellung eines Feedbacks von Entwürfen, Demos, Projektzwischenständen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung rechnet sich jeweils vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme.

Sollte der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags jedweder Form verlangen, welche die Anfertigungsdauer verlängern oder verkürzen, so verändert sich die Lieferzeit entsprechend des neu kalkulierten Aufwandes. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

8. Korrektur, Abnahme und Beanstandung des Projektes

Korrekturen und Änderungen, soweit sie 8 % des reinen Arbeitsaufwands nicht überschreiten, sind in den vereinbarten kalkulierten Aufwänden enthalten. Bei Überschreitung dieser informiert Cash Cow Farmers den Auftraggeber im Voraus.

Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen sind unverbindlich. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen übernimmt Cash Cow Farmers keine Haftung.

Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Dieser kann auf elektronischem oder schriftlichem Wege erfolgen. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse (Websites, Software für mobile Endgeräte, Skripte, Grafiken, Druckprodukte, usw.) keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten seitens des Auftraggebers und Cash Cow Farmers unterbrechen diese Regelung nicht.

In jedem Fall sind diese von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitige Ankündigung gilt eine Vorlaufzeit von vier Wochen. Beanstandungen des Arbeitsergebnisses haben, sofern nicht anders vereinbart, unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.

9. Gewährleistungen & Mängel

Cash Cow Farmers verpflichtet sich im Rahmen eines jeden Auftrages vom Auftraggeber überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster (wie zum Beispiel Design Guidelines usw.) sorgfältig zu behandeln und aufzubewahren. Ferner verpflichtet sich Cash Cow Farmers bei eventuell mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl.

Sollte die Nachbesserung nicht umsetzbar sein (zum Beispiel bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggebe, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadenersatzanspruch geltend machen.

10. Urheberrecht und Copyright

10.1 Urheberrechte / Nutzungsrechte
Von Cash Cow Farmers erstellte Entwürfe, Konzepte und alle sonstigen erstellten Werken (Websites, Software für mobile Endgeräte, Skripte, Grafiken, Druckprodukte, usw.) dürfen ohne deren ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert und/oder erweitert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig. Bei Verstoß hat der Auftraggeber Cash Cow Farmers eine Vertragsstrafe von 150% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Das Urheberrecht für veröffentlichte Werke (Websites, Software für mobile Endgeräte, Skripte, Grafiken, Druckprodukte, usw.) bleibt im alleinigen Eigentum von Cash Cow Farmers. Es werden dem Auftraggeber nur die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte gewährt, jedoch keinerlei Eigentumsrechte. Soweit nicht gesondert schriftlich vereinbart, erhält der Auftraggeber nach vollständigem Zahlungseingang die zeitlich und auf den deutschsprachigen Raum uneingeschränkten Nutzungsrechte an den gelieferten Vorlagen. Eventuell anfallende externe Buyouts und Honorare werden gesondert verrechnet.

Der Auftraggeber erhält erst mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, die Nutzungsrechte für alle Werke (Websites, Software für mobile Endgeräte, Skripte, Grafiken, Druckprodukte, usw.). Cash Cow Farmers bleibt in jedem Fall, auch wenn dem Auftraggeber das Nutzungsrecht eingeräumt wurde, berechtigt, alle Entwürfe, Konzepte und sonstige Werke (Websites, Software für mobile Endgeräte, Skripte, Grafiken, Druckprodukte, usw.) im Rahmen der branchenüblichen Eigenwerbung zu verwenden.
Eine Erweiterung der Nutzungsrechte bedarf in jedem Fall einer schriftlichen Vereinbarung. Cash Cow Farmers hat das Recht, auf allen von Cash Cow Farmers erstellten Werken (Hard- und Softkopien) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, Cash Cow Farmers eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

10.2 Copyrightrechte Dritter
Cash Cow Farmers wird für jedes Projekt individuelle Leistungen erbringen. Ferner ist es möglich, dass sich Cash Cow Farmers an lizenzpflichtigen und nicht lizenzpflichten Softwares, Skripten und Programmcodes, wie Templates für Website bedient. Es ist nicht ausgeschlossen, dass typische Gestaltungsstile wie Linien, Farben oder einzelne grafische Elemente (Icons, Buttons, etc.) aber auch Programmcodes (html, css, js, php, etc..) für andere Auftragsarbeiten wiederverwendet werden. Der Auftraggeber erhält ausdrücklich keine Exklusivrechte. Sollte Cash Cow Farmers Templates (Vorlagen zur Entwicklung von Websites), Grafiken oder Schriften aus lizenzfrei verwendbaren Grafiksammlungen entnommen haben, kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag seitens Cash Cow Farmers eingesetzte Designbestandteile auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber Cash Cow Farmers erhoben werden. Das Recht auf Exklusivität kann ausschließlich gesondert und schriftlich vereinbart werden.

10.3 Pflichten und Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dass für Aufträge zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Cash Cow Farmers übergebenen Materialien und Vorlagen berechtigt ist, den Inhalt sorgfältig kontrolliert hat und diese frei von Rechten Dritter sind. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt Cash Cow Farmers von sämtlichen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei, die Dritte gegen Cash Cow Farmers wegen eines Sachverhaltes oder eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt, stellen. Der Auftraggeber trägt die Kosten einer möglichen Rechtsverfolgung.

10.4 Ideen, Konzepte und Entwürfe
Zu Beginn der Projektarbeiten werden von Cash Cow Farmers in der Regel Ideen, Konzepte und Entwürfe erstellt. Die Anzahl der Korrekturrunden wird über das Angebot festgelegt. Diese dürfen vom Auftraggeber nur zum Zwecke der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist der Einsatz auf der Website des Auftraggebers, die zur Verfügungsstellung an Dritte oder ähnliche Verwendungszwecke wie beispielsweise die Weiterbearbeitung eines Entwurfs für eigene Präsentationen. Werden die Ideen, Konzepte und Entwürfe dennoch ohne Erwerb eines Nutzungsrechts durch den Auftraggeber eingesetzt, entsteht für Cash Cow Farmers das Recht auf Erhebung von Schadensersatzansprüchen.

10.5 Kundenliste
Zur branchenüblichen Werbung ist Cash Cow Farmers berechtigt, ausgewählte Kunden als Referenzkunden auf seiner Website, sofern dies der Auftraggeber nicht ausdrücklich schriftlich untersagt, zu veröffentlichen.

11. Haftung

Für Schäden haftet Cash Cow Farmers nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers. Cash Cow Farmers haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und Konzeptions- und Programmierarbeit sowie sonstiger Designarbeiten.

12. Überlassene Materialien

Vom Auftraggeber überlassene Datenträger, Dateien oder Daten sind nach Abschluss eines Projektes auf Kosten des Auftraggebers abzuholen. Darüber hinaus übernimmt Cash Cow Farmers keine Haftung für diese.

13. Datensicherheit

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Cash Cow Farmers von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten auf erstes Anfordern freizusprechen. Datenträger, Dateien oder Daten, die der Auftraggeber Cash Cow Farmers zur Verfügung stellt, werden vom Auftraggeber zusätzlich in Form einer Sicherheitskopie gesichert.

14. Sonstige Bestimmungen

Sollte ein Auftraggeber aus nicht von Cash Cow Farmers zu verantwortenden Gründen vom Vertrag zurücktreten, behält sich Cash Cow Farmers das Recht vor, alle bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Arbeiten zu den vertraglich vereinbarten Honorarsätze in Rechnung zu stellen (spätestens nach zwei Monaten) zzgl. bereits entstandene Fremdkosten, mindestens aber 25% des Nettoauftragswerts. Sämtliche Rechte bleiben in diesem Fall bei der Cash Cow Farmers Werbeagentur GmbH.
Bei Änderungen der Auftragsinhalte während des Projektzeitraums verliert das Angebot seine Gültigkeit.

15. Fremdleistungen Dritter

Cash Cow Farmers ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen auch an Dritte zu übertragen. Falls Verträge über Fremdleistungen mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Cash Cow Farmers im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten auf erstes Anfordern freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss mit dem Dritten ergeben. Insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die genannte und vereinbarte Fremdleistung.

16. Gerichtsstand

Diese AGB unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrag-) Rechtsordnungen. Der Gerichtsstand und der Erfüllungsort ist Hamburg, Sitz der Cash Cow Farmers Werbeagentur GmbH.